AGB

1) Allgemeines

Die Dienstleistungen der Firma „RAUS und WEG“ im folgenden Auftragnehmer genannt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Entgegennahme der Leistungen oder Unterschrift der Räumungsvereinbarung gelten diese Bestimmungen als akzeptiert. Die Räumungsvereinbarung wird zwischen der Firma „RAUS und WEG“ und dem Auftraggeber geschlossen. Handelt der Auftraggeber nicht in eigenem Namen so hat er dies bei der Besichtigung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vertretene eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung mitzugeben. Handelt der Vertreter als Sachwalter oder Vormund, so ist der Vertreter Auftraggeber, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste das die zu betreuende Person aufgrund mangelnder Liquidität ihrer Zahlungsverpflichtung durch unsere Leistung nicht nachkommen kann.

2) Besichtigung

Die Besichtigung erfolgt unverbindlich und kostenlos. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schließt nicht besichtigte Gegenstände/Örtlichkeiten aus! Sollten einzelne Stellen des Objektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe oder Sondermüll (Farben, Lacke, Asbest, Medikamente oder ähnliches) bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände (loser Koks, Bauschutt oder ähnliches) befinden so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbarung vor.

3) Preise

Sämtliche Preisvereinbarungen sind Fixpreise und gelten ab Zeitpunkt der Besichtigung. Sollten Gegenstände, welche zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhanden waren, entfernt werden, so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt von der Räumungsvereinbarung bzw. eine Neukalkulation des Preises vor. Gleiches gilt für den Fall des Hinzufügens von Gegenständen bzw. erweitern des Auftrages auf andere zuvor nicht besichtigte Gegenstände oder Räumlichkeiten.

4) Schwerarbeit

Bei Gegenständen, die schwerer als 25kg sind, wird automatisch für die gesamte Arbeitstätigkeit ein Zuschlag in Höhe von Euro 10,00 netto pro Std. und Arbeiter verrechnet. 

5) km-Abrechnung netto

Bis 30km – € 41,32 
Bis 40km – € 51,61 
Bis 50km – € 61,90
Ab 51km – €   0,98 pro km
Ab 100km – € 0,90 pro km
Ab 200km – € 0,74 pro km

6) Termine

Terminvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dienstleistungs- verzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und von Ereignissen im eigenen Betrieb welche die Dienstleistung unmöglich machen oder erheblich erschweren z.B. Streik, Krankheit, Versagen der Transportmittel oder ähnliches führen zu einer Aussetzung der Leistungsverpflichtung auf die Dauer der Ereignisse. Der Auftraggeber kann daraus keine wie auch immer gearteten Schadensersatzansprüche ableiten! Kommt der Auftragnehmer in Terminverzug so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von der Räumungsvereinbarung zurücktreten. Es werden dann nur die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

7) Besitzübernahme

Bei Unterzeichnung der Räumungsvereinbarung bzw. mit Beginn der Räumungs-, oder Demontagetätigkeit gehen sämtliche im Objekt verbliebenen Gegenstände in den Besitz des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten, Schmuck, Geld, Urkunden, Sammlungen und dergleichen. Die Möbel werden zum Großteil auf Deponien (Fa. Loacker) entsorgt oder sofern in gutem Zustand- gemeinnützigen Organisationen wie z.B. der Caritas übergeben und sind somit unwiederbringlich verloren. Nehmen sie sich bitte vor der Besichtigung genügend Zeit und Kennzeichnen die Gegenstände die im Objekt verbleiben deutlich bzw. entfernen diese vor der Räumung.

8) Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Privatkunden haben, sofern nicht ausdrücklich „schriftlich“ anders vereinbart, die Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit, spätestens jedoch bei Schlüsselübergabe in bar zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragsnehmer berechtigt bankübliche Verzugszinsen (9%) und 50,- EUR Mahnspesen zu verrechnen.

9) Gerichtsstand ist Bregenz

10) Gewerbeschein Nr. 80214031

11) ATU Nr. 58113106